Allgemeine Geschäftsbedingungen für die VISION-LAN
Stand: 2019-02-01
I. Geltungsbereich
1. Veranstaltet wird die Vision-LAN vom Rheiner Lan Clan (gesetzlich vertreten durch Jan-Patrik Ostendorf, Edel-Herr-Ludolf-Ring 20, 48432 Rheine-Elte). Für den Erwerb von Eintrittskarten (im Folgenden „Tickets“), den Besuch der Veranstaltung und für alle geschlossenen Verträge mit dem Rheiner Lan Clan (im Folgenden „RLC“, „wir“ oder „uns“ genannt) sind die nachfolgenden Geschäftsbedingungen maßgeblich.
2. Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer/In die folgenden „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ an. Im Übrigen gelten die hier genannten Bedingungen.
II. Anmeldung
1. Die Anmeldung erfolgt durch das Formular auf unserer Internetseite (www.vision-lan.de). Zuerst wird ein Benutzeraccount angelegt. Danach kann sich für die jeweilige Veranstaltung angemeldet werden. Nach dem klick auf “Jetzt Zahlungspflichtig Anmelden” ist erst die Anmeldung für die Veranstalltung vollständig. Die Anmeldung gilt als verbindliches Vertragsangebot. Der Vertrag kommt mit Zugang der Anmeldebestätigung durch RLC zustande. Die Anmeldungen werden grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Einganges abgearbeitet.
2. Auf unseren Veranstaltungen gilt das Jugendschutzgesetz. Jugendliche, die zu Veranstaltungsbeginn jünger als 18 Jahre sind, dürfen nicht teilnehmen. Eine Vollmacht eines Erziehungsberechtigten genügt nicht aus.
3. RLC behält sich das Recht vor einzelne Personen ohne nennenswerten Grund von der Veranstaltung auszuschließen.
III. Zahlungsbedingungen und Ticket
1. Bestellungen werden ausschließlich per Vorkasse (Banküberweisung / PayPal) ausgeführt.
2. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist im angezeigten Endpreis enthalten.
3. Bei kostenpflichtigen Veranstaltungen hat der/die Teilnehmer/In das vertraglich vereinbarte Entgelt für die Veranstaltung bis drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn zu begleichen. Bei nicht Stornierung im angegeben Zeitraum wird eine Bearbeitungspauschale von 5 Euro erhoben.
4. Die Tickets werden an die angegebene E-Mail-Adresse verschickt oder werden dem/der Käufer/In digital (oder zum Ausdrucken) auf unserer Internetseite angeboten.
5. Der/die Teilnehmer/In verpflichtet sich nach Erhalt des Tickets dieses auf Richtigkeit zu prüfen, insbesondere der Daten die während der Anmeldung übermittelten Daten. Die angegeben Daten müssen mit dem Personalausweis übereinstimmen und werden Vor-Ort auf Ihre Richtigkeit überprüft.
6. Tickets sind nicht übertragbar und gelten nur für die ausgestellte Person. Eine Kontrolle der Personalien behalten wir uns während der Veranstaltung jederzeit vor.
IV. Rücktritt
1. Der/Die Teilnehmer/In kann bis drei Wochen vor Beginn der Veranstaltung schriftlich kostenlos vom Vertrag zurücktreten. Dazu reicht eine Schriftliche Rücktrittserklärung per E-Mail oder per Post. Bei einem späteren Rücktritt wird eine Bearbeitungspauschale von 5 Euro erhoben. (Siehe römisch III, Punkt 3.)
V. Absage und Änderung der Veranstaltung
1. RLC hat das Recht, eine Veranstaltung aus von ihr nicht zu vertretenden Gründen (z.B. mangelnde Teilnehmerzahl, kurzfristige Krankheit tragender Personen, höhere Gewalt oder hier nicht aufgeführte Gründe) abzusagen. Die Rückerstattung der Ticketpreise erfolgt bei Absage zeitnah.
2. Gegenüber RLC können keine Reisekosten geltend gemacht werden, wenn es zu einer Absage der Veranstaltung kommt.
VI. Haftung
1. Der/die Teilnehmer/In haftet für entstandene Schäden selbst.
2. Der/die Teilnehmer/In geht mit den von RLC erhalten Gegenstände am Veranstaltungsort sorgfältig um. Entstandene Schäden müssen RLC unverzüglich gemeldet werden. Da sonst die entstehenden Kosten an die beteiligten Personen übertragen werden.
3. Mutwillige Zerstörung zieht eine Anzeige und ein Ausschluss von der (und zukünftigen) Veranstaltung mit sich.
VII. Verhalten im Netzwerk / Räumlichkeiten
1. Jegliche Versuche, andere Teilnehmer/In, Game-/Fileserver oder andere Netzdienste zu stören, sind strengstens untersagt und werden mit einem Verweis von der Veranstaltung bestraft. Es ist ausschließlich die vom Veranstalter zugeteilte Netzwerkkonfiguration zu verwenden. Abweichungen oder Änderungen sind nur auf Weisung gestattet. Absichtliche Störungen des Netzwerkbetriebs werden mit sofortigem Ausschluss ohne Rückerstattung der Anmeldegebühr geahndet.
2. Der/die Teilnehmer/In ist dafür verantwortlich seine Passwörter geheim zu halten und keinem Dritten den Zugang zu unseren Netzwerk/en zu ermöglichen. Über eine unberechtigte Nutzung durch Dritte ist RLC umgehend in Kenntnis zu setzen.
3. Für die Sicherheit des Datenverkehrs ist der/die Teilnehmer/In selbst verantwortlich. Dem/der Teilnehmer/In ist bekannt, dass unverschlüsselte (drahtlose)
ausgetauschte Daten ggf. von Dritten eingesehen werden können.
4. Die Nutzung des Internets geschieht auf eigenes Risiko des/der Teilnehmers/In.
Eine Betriebsgarantie wird hierbei nicht übernommen.
5. Wir behalten uns vor einzelne Teilnehmer/In bei Verstoß von der Netzwerkanbindung auszuschließen.
6. Der Teilnehmer darf mit Form, Inhalt oder verfolgten Zweck seiner Internet-Nutzung nicht gegen gesetzliche Verbote, Rechte Dritter (Namens-, Urheber-, Datenschutzrechte usw.) und die guten Sitten verstoßen. Insbesondere verpflichtet sich der Teilnehmer, keine urheberrechtlich geschützten Inhalte, keine pornografischen, gewaltverherrlichenden oder volksverhetzenden Inhalte darzustellen, öffentlich zugänglich zu machen oder zu verbreiten, nicht zu Straftaten aufzurufen oder Anleitungen hierfür bereitzustellen.
7. Das mitbringen und verwenden folgender Geräte ist untersagt:
Toaster, Mikrowellen, Kaffeemaschinen, Kühlschränke, Scheinwerfer, Lichterketten, Glühlampen oder nicht aufgeführte Geräte die einen hohen Stromverbrauch haben, große Hitze ausstrahlen oder sperrig sind. RLC behält sich vor die oben genannten Geräte für die Dauer des Aufenthalts im Veranstaltungsraum zu konfiszieren.
8. Das mitbringen von Getränken ist erlaubt. Lediglich das mitbringen und konsumieren von stark alkoholischen Getränken ist nicht gestattet.
9. Die „Kaffee Flat“ ist in angemessener Menge kostenlos für alle Teilnehmer/In.
10. Das Verstauen von Gegenständen in den Gängen ist nicht gestattet. Die Gänge müssen im Brandfall frei sein und als Fluchtwege dienen.
11. Jede/r Teilnehmer/In sollte entsprechende Vorsichtsmaßnahmen zum Schutz von Viren, Spyware etc. vornehmen. Jede/r Teilnehmer/In ist angewiesen, ein aktuelles Virenprogramm sowie eine Firewall installiert zu haben.
12. Das Rauchen in den Räumlichkeiten ist strengstens untersagt. Raucher Orte sind ausgewiesen.
13.Mitgebrachte Ausrüstung- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der/die Teilnehmer/In das, darf RLC die Entfernung und Lagerung zu Lasten des/der Teilnehmers/In vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann RLC für die Dauer des Verbleibs eine angemessene Nutzungsentschädigung berechnen.
VIII. Turniere und Preise
1. Der/die Teilnehmer/In willigt ein, dass sein Name oder Nickname auf Ranglisten und im Rahmen der Preisverleihung veröffentlicht wird.
2. Für die Teilnahme an einem Turnier ggf. erforderliche Soft- und Hardware hat der Teilnehmer selbst zu beschaffen, es sei denn, der Veranstalter erklärt ausdrücklich, die Soft- und/oder Hardware für ein Turnier zu stellen.
3. RLC behält sich das Recht vor, erfolgreiche Turniere mit von Kooperationspartnern oder Sponsoren bereitgestellten Preisen zu prämieren. Der Veranstalter wird in einem solchen Fall vor Beginn des Turniers die Preise für die entsprechenden Platzierungen bekannt geben.
4. Preise müssen im Rahmen der offiziellen Siegerehrung abgeholt werden. Eine Nachsendung oder frühere Preisübergabe findet nicht statt. Teilnehmer/In die persönlich nicht den Preis entgegennehmen können, haben die Möglichkeit, eine empfangsberechtigte Person beim Veranstalter des Turniers zu benennen. Wird der Preis vom Gewinner/In nicht entgegengenommen und ist dem Veranstalter keine empfangsberechtigte Person benannt worden, verfällt der Anspruch des/der Teilnehmers/In.
5. Die Teilnahme und Preisverleihung erfolgt unter Ausschluss des Rechtsweges.
6. Auf der VISION-LAN wird das Turnier “VISION-CUP” ausgespielt. Der Vision-CUP ist ein Counter-Strike Global Offensive Turnier, wo sich die Qualifikationen Online ausgetragen wurden. (Mehr Informationen und anmeldung auf www.vision-cup.de) Das Turnier darf während der Veranstaltung nicht behindert oder gestört werden. Die Spieler/In die nicht an diesem Turnier teilnehmen haben während der Austragung kein Anspruch auf eine konstante Internetverbindung. Wir behalten uns vor die Internetverbindung exklusiv für den VISION-CUP zu benutzen.
7. Es gelten das Regelnwerk auf https://vision-cup.de/regelwerk/
8. Wir behalten uns vor, das Regelwerk kurzfristig und ohne Ankündigung zu ändern.
IX. Verlust oder Beschädigung von mitgebrachten Sachen
1. Mitgeführte Ausrüstung oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf eigene Gefahr des/der Teilnehmers/In in den Veranstaltungsräumen. RLC übernimmt für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung keine Haftung. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
2. Mitgebrachte Ausrüstung hat den brandschutztechnischen Anforderungen zu entsprechen. Einen entsprechenden behördlichen Nachweis zu verlangen behalten wir uns vor.
X. Bild-/ Ton Aufzeichnungen
1. Dem RLC ist während der gesamten Veranstaltung gestattet, Aufzeichnungen in Bild und Ton anzufertigen. Zum Zweck der Dokumentation, Information und Werbung willigt jeder Besucher unwiderruflich in die unentgeltliche Verwendung seines Bildes in allen gegenwärtigen und zukünftigen Medienformaten (Print, elektronische Speichermedien, Internet, in der Presse und in sonstigen Medien, z. B. Rundfunk und Fernsehen, per Kabel und Satellit, einschließlich aller Übertragungsprotokolle und Sendeformate) ein.
XI. Datenschutz
1. RLC nimmt den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften.
2. Die Nutzung unserer Veranstaltungsseite bzw. Intranet Seite erfolgt aus technischen Gründen nur nach Anmeldung. Die Anmeldung erfolgt, soweit möglich, stets auf freiwilliger Basis. Diese Daten werden ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung nicht an Dritte weitergeben..
3. RLC weist darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet (z.B. bei der Kommunikation per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen kann. Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte ist nicht möglich.
4. Weitere Informationen zu den Datenschutzbestimmungen auf www.vision-lan.de/datenschutz.html
XII. Schlussbestimmungen
1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, oder dieser Geschäftsbedingungen für die Veranstaltung sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den/die Teilnehmer/In sind unwirksam.
2. Es gilt das deutsche Recht.
3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.